Überrolbügel Pflicht?
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Überrolbügel Pflicht?
Hallo zusammen,
mich interressiert da eine Frage brennend. Ist ein Überrolbügel im Straßeverkehr pflicht, oder kann ich auch ohne rumfahren?
mich interressiert da eine Frage brennend. Ist ein Überrolbügel im Straßeverkehr pflicht, oder kann ich auch ohne rumfahren?
- jimmy
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Wenn du es als Bauartveränderung eingetragen bekommst, darfst du das!
Ohne Eintragung natürlich nicht!
Ohne Eintragung natürlich nicht!
Gruß:
Jimmy
Jimmy
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Ok ist logisch. Könnte ja aber sein, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist. Dann kann ich mir die Fahrt zum TÜV sparen.
Habe aber schon öfters Buggys ohne Bügel gesehen und das hat mich ein wenig verwirrt
Habe aber schon öfters Buggys ohne Bügel gesehen und das hat mich ein wenig verwirrt
- Buggyrunner1
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Wie Überrollbügel ??
Bei was für einem Buggy ??
Mir Persönlich wäre ein Überrollbügel " Lebens" Wichtig .
Bei was für einem Buggy ??
Mir Persönlich wäre ein Überrollbügel " Lebens" Wichtig .
Der Vorteil der Klugheit liegt darin , dass man sich Dumm stellen kann.
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Überrolbügel vom bcb300.
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Weiß niemand etwas genaueres drüber???
- bartho
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Hat doch Jimmy schon geschrieben.....
Reden ist silber- Schrauben ist gold
- jimmy
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Also dein BCB hat eine Zulassung "mit" Überrollbügel, fährst du ohne Bügel erlischt in dem Moment die Zulassung!
Alles was die Bauart verändert, muss abgenommen und eingetragen werden!
Das ist dann auch die Antwort auf deine nochmal gestellte Frage, es ist "nicht" grundsätzlich verboten!
Nur halt auch nur erlaubt, wenn es "Zugelassen" ist!
Alles was die Bauart verändert, muss abgenommen und eingetragen werden!
Das ist dann auch die Antwort auf deine nochmal gestellte Frage, es ist "nicht" grundsätzlich verboten!
Nur halt auch nur erlaubt, wenn es "Zugelassen" ist!
Gruß:
Jimmy
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- Knoffel
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Das Gleiche gilt übrigens für die Helmpflicht. Die se entfällt für die Buggys nämlich NUR, weil er eben die Überroll Bügel hat.
Das bedeutet, selbst wenn Du es theoretisch eingetragen bekommst bedeutet dies dann zwangsläufig, immer mit Helm fahren zu müssen.
Knoffel
Das bedeutet, selbst wenn Du es theoretisch eingetragen bekommst bedeutet dies dann zwangsläufig, immer mit Helm fahren zu müssen.
Knoffel
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Re: Überrolbügel Pflicht?
@Knoffel
Du liegst mit deiner Aussage falsch. Helmpflicht hat erstmal nichts mit einem Überrollbügel zu tun, eher darum ob Gurte an einem Fahrzeug verbaut sind.
Und unter Umständen sind nicht einmal diese dafür notwendig. Das grundsätzliche Problem hierbei ist das sich teilweise die StVzO von EU-Recht unterscheidet und der allgemeine Beamte nicht jede Regel und Ausnahme kennt.
Du liegst mit deiner Aussage falsch. Helmpflicht hat erstmal nichts mit einem Überrollbügel zu tun, eher darum ob Gurte an einem Fahrzeug verbaut sind.
Und unter Umständen sind nicht einmal diese dafür notwendig. Das grundsätzliche Problem hierbei ist das sich teilweise die StVzO von EU-Recht unterscheidet und der allgemeine Beamte nicht jede Regel und Ausnahme kennt.
- Knoffel
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Schnipp
Zum großen Teil hast Du Recht. Das mit der Helmpflicht gilt für "offene Fahrzeuge mit 3 oder mehr Rädern ohne Sicherheitsgurte"
Also sollte das Weglassen der Überrollbügel, WENN ERLAUBT UND EINGETRAGEN, nicht (zwangsläufig) zu einer Helmpflicht führen.
Aber man weiß ja nie, was den Beamten so alles einfällt!
SchnappDanny63 hat geschrieben:@Knoffel
Du liegst mit deiner Aussage falsch. Helmpflicht hat erstmal nichts mit einem Überrollbügel zu tun, eher darum ob Gurte an einem Fahrzeug verbaut sind.
Zum großen Teil hast Du Recht. Das mit der Helmpflicht gilt für "offene Fahrzeuge mit 3 oder mehr Rädern ohne Sicherheitsgurte"
Also sollte das Weglassen der Überrollbügel, WENN ERLAUBT UND EINGETRAGEN, nicht (zwangsläufig) zu einer Helmpflicht führen.
Aber man weiß ja nie, was den Beamten so alles einfällt!
- jimmy
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Jetzt bitte wieder keine Disskusion über was anderes anfangen!
Hier: Bügel - Ja oder Nein? ( Grundsätzlich )
Hat doch nix mit Helm oder Gurt zu tun!
Hier: Bügel - Ja oder Nein? ( Grundsätzlich )
Hat doch nix mit Helm oder Gurt zu tun!
Gruß:
Jimmy
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- Knoffel
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Re: Überrolbügel Pflicht?
OK...
Dann mal von der Seite eines Maschinenbau Injänöhrs gesehen, der seit 20 Jahren Autos entwickelt.
Prinzipiell haben Überrollbügel auch eine versteifende Funktion für die "Fahrgastzelle". Du kannst auch nicht von einem Auto das Dach abschneiden und behaupten, "Das ist jetzt ein Cabrio!" :sonicht:
Ich wage jetzt einmal zu behaupten, dass (fast) jeder Buggy so ausgelegt ist, dass die Überrollbügel mit dran sein müssen, damit der Bug nicht irgendwann wie ein Taschenmesser zusammenklappt.
Ein Prüfingenieur wird von Dir immer einen Festigkeitsnachweis verlangen, bevor er Dir Deinen Segen gibt. Sonst steht nämlich er mit einem Bein im Knast, wenn wirklich etwas passiert.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man einen Buggy auf jeden Fall mit zusätzlichen Streben und Versteifungen im Bereich Unterboden "Schwellerbereich" versehen muss, damit man die verlorene Versteifung durch die weg gelassenene Überrollbügel kompensieren kann.
"Nur" Weglassen wird Dir niemand eintragen. Davon gehe ich jetzt mal ganz schwer aus.
Wenn Du wirklich so einen Buggy haben möchtest, musst Du ihn wohl umbauen und versteifen.
Wieviel Aufwand das wird, hängt dann wohl von Deinem Prüfer ab.
Aber ob sich das lohnt?
Knoffel
Dann mal von der Seite eines Maschinenbau Injänöhrs gesehen, der seit 20 Jahren Autos entwickelt.
Prinzipiell haben Überrollbügel auch eine versteifende Funktion für die "Fahrgastzelle". Du kannst auch nicht von einem Auto das Dach abschneiden und behaupten, "Das ist jetzt ein Cabrio!" :sonicht:
Ich wage jetzt einmal zu behaupten, dass (fast) jeder Buggy so ausgelegt ist, dass die Überrollbügel mit dran sein müssen, damit der Bug nicht irgendwann wie ein Taschenmesser zusammenklappt.
Ein Prüfingenieur wird von Dir immer einen Festigkeitsnachweis verlangen, bevor er Dir Deinen Segen gibt. Sonst steht nämlich er mit einem Bein im Knast, wenn wirklich etwas passiert.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man einen Buggy auf jeden Fall mit zusätzlichen Streben und Versteifungen im Bereich Unterboden "Schwellerbereich" versehen muss, damit man die verlorene Versteifung durch die weg gelassenene Überrollbügel kompensieren kann.
"Nur" Weglassen wird Dir niemand eintragen. Davon gehe ich jetzt mal ganz schwer aus.
Wenn Du wirklich so einen Buggy haben möchtest, musst Du ihn wohl umbauen und versteifen.
Wieviel Aufwand das wird, hängt dann wohl von Deinem Prüfer ab.
Aber ob sich das lohnt?
Knoffel
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Re: Überrolbügel Pflicht?
Ok hab sowas in der Art schon geahnt. Also verwerfe ich diesen Gedanken schnell. Sicherheit geht natürlich vor.