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Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 23. Mär 2007 20:20
von bibo
Hallo,

da hier immer wieder das Thema Befahren von Wald- und Feldwegen auftaucht möchte ich hier mal eine kurze und hoffe für alle verständliche „Abhandlung „ zum Besten geben:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Befahren von Wald- und Feldwegen VERBOTEN ist !!!!


Erstens gibt es das Bundeswaldgesetz

§ 14 Betreten des Waldes
1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Wie hier geschrieben steht, werden die Einzelheiten von den Ländern geregelt !!

Somit hat jedes Bundesland sein eigenes

Landeswaldgesetz !!

Welches mit ganz kleinen Ausnahmen in allen Bundesländern Gültigkeit hat !!

§ 22 LWaldG Betreten, Reiten, Befahren

............
(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:

1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,

Dieser Punkt ist auch mit einem Bußgeld bewährt !!!

§ 37 Bußgeldvorschriften

.............
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
............
4. entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Wald mit Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen oder Anhängern fährt oder diese abstellt

So nun kommt hier der Knackpunkt: Waldbesitzer ?!?!?!?

Ca. 70 % des deutschen Waldes gehören unserem Papa Staat. Teilweise werden Wälder verpachtet, aber das ändert nichts an den o.a. Regelungen.

Der Staat gibt aber keine Ausnahmen heraus!!!!!

Selbst die Berliner Polizei hat für jedes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, um den Berliner Forst zu befahren!!!!!!

Weiterhin gibt es noch viele andere Verordnungen der einzelnen Bundesländer, die ich jetzt nicht rausgesucht habe, sondern einfach nur einmal aufführen möchte :

Grundwasserschutz - Verordnungen( z.B. bei auslaufendem Öl ),
Waldbrandschutz ( z.B. heißer Auspuff),
Tierschutz ( z.B. geräuschvolle Auspuffanlagen )

usw.....

Anders sieht es aus bei den privaten Wäldern !!!!!!!

Ich nehme einmal das Beispiel : „ Peckfitz „ !!

Hier wurde vermutlich das gesamte Gelände erworben. Mit diversen Auflagen an den Besitzer, kann dieser hier Motorsportveranstaltungen durchführen.

Sicher gelten dann hier die o.a. Vorschriften nicht. Deshalb ist hier ja auch das Fahren erlaubt !!


Und zu guter Letzt noch ein kleiner Tip :

Die Bußgelder liegen so im Rahmen zwischen 20 – 80 Euro !!

Wobei hier meist das zuständige Forstamt federführend ist.

Wurde z.B. eine Waldbrandstufe ausgerufen , erhöht sich das Bußgeld erheblich und ist auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Ich hoffe ein wenig Klarheit uns Dunkel gebracht zu haben......

Fahrt immer schön vorsichtig und lasst euch nicht erwischen !!!!

Gruß

bibo

Verfasst: 23. Mär 2007 20:43
von agility
.
Hi bibo,
bibo hat geschrieben: ich hab mal einen neuen Fred aufgemacht :

Hier sind die >>>> gesetzlichen Regelungen zum Wald <<<<
:clap: :clap: :clap:

Verfasst: 23. Mär 2007 21:50
von Wolle
Selbst die Berliner Polizei hat für jedes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, um den Berliner Forst zu befahren!!!!!!
Also gibt es nur einen legalen Weg um im Wald zu fahren:

Nachts beim Bibo an der Dienststelle 'ne Polizeikarre klauen (kein Problem, die bekommen eh nix mit... spielen Nachts Skat ) :mrgreen: ... Dach absägen (Buggy Feeling kommt auf)... und dann ne schöne Tour durch die Berliner Wälder :D

Verfasst: 25. Mär 2007 20:14
von nixi
:respekt: bibo, gut beschrieben.

<Achtung, ab hier: Ironie>
wenn ich das nächste Mal ... dann schmiere ich mir freiwillig einige Brocken Dreck auf die Kennzeichen.
Obwohl ich nicht glaube, das man mir über Baum und Borke folgen wird.

Wenn doch, frage ich ob sie mir ihre Ausnahmegenehmigung zeigen können ! :mrgreen:
Oder ich zieh dem Bug ein Fell drüber in der Hoffnung das er als Braunbär durchgeht. :bonk:

Grüße Nixi



[Moderation: sinngemäß wieder "hingebastelt", hoffes es geht so durch. Entschuldige Nixi.]

Verfasst: 25. Mär 2007 20:38
von BigT.
nixi hat geschrieben: <Schnipp>
Oder ich zieh dem Bug ein Fell drüber in der Hoffnung das er als Braunbär durchgeht. :bonk:

<Schnipp>

Das würde ich lieber nicht machen!
Das hat vor kurzer Zeit ein gewisser Bruno auch versucht. Das Ende der Geschichte ist ja hinlänglich bekannt!
:lach:
Obwohl .... Rüdiger hätte wohl seinen Spaß daran .... neuer 'Bett'-Gefährte in Doppel-Kiste ...
:lach: :lach: :lach:

Verfasst: 25. Mär 2007 21:17
von schraubermichel
Habe heute eine tour durch unsere wald bzw feldwege (spurbahn) gemacht ,
da waren aber manche wege gesondert ausgeschildert wo das befahren ausdrücklich untersagt wird .
Wenn ich aber jetzt bibos beitrag richtig verstehe , müsten ja keine schilder aufgestellt werden .
Weil ja generell verboten .
Aber woher soll ich beim abbiegen wissen ob eine srtasse ein feldweg wird oder nicht :?:
schraubermichel

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 27. Sep 2010 19:48
von s6v6e6n
Moin Moin!!!

Ich weiß ja nicht obs hier rein gehört, aber wie sieht das denn mit Sandkuhlen aus?? Wir haben hier bei uns nen paar wunderschöne Sandkuhlen, teilweise stehen da: Betreten verbpten Lebensgefahr. :stop: ... ok das ich da dann nicht umbedingt mit dem Buggy reindarf is klar. :sonicht: Aber es gibt auch welche ohne Schild. :baeh: Die grosse Frage is ja nun wenn ich da trotzdem reinfahre, was kann mich denn im schlimmsten Fall an Strafe erwarten?? :unschuldig: -Bitte nicht sofort den Kopf abreisen- :tomatenwurf: Es macht aber einfach zu viel Spass!! und da is am Wochenenden auch meistens gut was los, von Funkauto bis Motorcrossern, gab auch schon öfters nen Hummer zu sehen.

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 27. Sep 2010 21:05
von syncro-hasi
Wenn da ein Schild mit der Aufschrift:
s6v6e6n hat geschrieben:Betreten verboten Lebensgefahr
steht, darfst Du NICHT aussteigen! :bonk:

Spaß beiseite, Sandkuhlen zu befahren ist genauso verboten. Bisher hatte ich immer Glück und es zählte wo kein Kläger da kein Richter.

LG,
Karen

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 27. Sep 2010 21:31
von krabbenjoe
Moin,

Du solltest daran denken, das auch Sandgruben einen Besitzer haben.
Stell Dir vor, es fährt jemand mit ner Enduro durch Deinen Garten :mrgreen:

Einfach mal den Besitzer,bzw.Betreiber ansprechen. Hast doch nix zu verlieren.
s6v6e6n hat geschrieben: was kann mich denn im schlimmsten Fall an Strafe erwarten??
Ich könnte Dir mal sagen, was die Bauern hier machen, wenn jemand unerlaubt deren Besitz betritt.
Danach wärst Du froh, wenn die Dich "nur" angezeigt hätten :err:

:welcome: Sven

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 27. Sep 2010 22:04
von rainer
Genau !
Die von der anderen Rheinseite in Borken-Weseke, sind da ohne Gnade. :cool:
Die ziehen dich aus deinen Buggy, und beschallen dich 1,5 Std mit diesem Lied hier. :mrgreen:
Danach machste sowas nie mehr. :thumbup:

http://www.youtube.com/watch?v=fRnkncK2 ... re=related

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 05:34
von s6v6e6n
ja wenn die dich aufm feld erwischen :D kann ich auch irgendwo verstehen.nen bekannter is auch landwirt und der schimpft auch immer gegen alle offroadfahrer, weil die ihm immer seine Ernte kaputt machen. Aber die paar Sandkrümmel die am buggy bleiben :megagrins:

Über das anrufen hab ich auch schon mal nachgedacht, nur glaub ich wird mir da keiner sagen fahr doch...


MfG
Sven

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 06:54
von Laborratte
Ich kann solche Leute nicht verstehen die da über gemachte Acker heizen,und die Einnahmen anderer gefährden! Das ist so asozial (sorry,ist aber so!!)
Nur um etwas Spaß zu haben auf kosten anderer! Im Gegenzug sollte man den Landwirten erlauben mit nem großen Hammer auf deren Kisten einzuschlagen,nur so zum Spaß!

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 09:08
von Ralf
Laborratte hat geschrieben:Ich kann solche Leute nicht verstehen die da über gemachte Acker heizen,und die Einnahmen anderer gefährden! Das ist so asozial (sorry,ist aber so!!)
Nur um etwas Spaß zu haben auf kosten anderer! Im Gegenzug sollte man den Landwirten erlauben mit nem großen Hammer auf deren Kisten einzuschlagen,nur so zum Spaß!

das von Dir

:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 09:30
von Laborratte
Ralf hat geschrieben:
das von Dir

:lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

Danke :kerlchen:
Aber das wirst du bei mir nicht erleben das ich irgendwo übern Acker fahre!!!
:nono:

Du Strassenfahrer du :baeh:

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 09:50
von Ralf
Nehmen wir den Acker mal raus,

aber Privat bzw. Feldwege, ganz zu schweigen von Lagerplätzen und Zufahrten
für Autobahnbaustellen, gehören, meine ich auch dazu.

Ralf

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 10:43
von Laborratte
Es ist aber ein Unterschied ob jemand auf den beschriebenen wegen unterwegs ist,wo ja schon ein Weg ist,man also nichts kaputt macht,und es "nur" verboten ist oder ob jemand
über nen bewirtschafteten Acker heizt,oder?!

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 28. Sep 2010 16:57
von s6v6e6n
äähhhmm ich fahre nicht über Felder, ausser vielleicht mal über nen abgemähtes. aber da spricht ja auch wohl nichts gegen. Die Bauern erlauben es ja den Reitern auch über die Stoppelfelder zu galoppieren. Das da nen Bauer rot sieht is ja klar wenn man ihm seine Einnahmen zerstört.

Aber mich würde ja echt brennend interessieren was mir in den Sandkuhlen als Strafe blühen kann. :buggyfahrer:

Und nochmal zu den Waldwegen, wie sieht das denn aus wenn da nur nen Schild mit 7,5t steht???

MfG
Sven :bonk:

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 29. Sep 2010 20:39
von bobby
Hallo
Ein Freund von mir fährt mit einem alten Polnischen Schwimmpanzer ab und zu durch den Wald,der nimmt den Förster auf seinen Touren einfach ab und zu mal mit.
Gruß Dirk

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 29. Sep 2010 21:02
von bartho
bobby hat geschrieben:Hallo
Ein Freund von mir fährt mit einem alten Polnischen Schwimmpanzer ab und zu durch den Wald,der nimmt den Förster auf seinen Touren einfach ab und zu mal mit.
Gruß Dirk
Ist die einfache Variante- ansonsten einfach schneller sein als die anderen, und tüchtig verschlammte Kennzeichen, und wenn man doch mal gegriffen wird- BLÖÖÖÖÖÖD stellen. :lach:
Hilft aber auch nicht immer. :bonk:

Re: Fahren im Wald verboten ?? Hier mal einige Gesetze !!

Verfasst: 25. Sep 2012 19:53
von Lars301
bin eigentlich so gut wie nur im feld unterwegs, aber das meistens auf unseren äckern. falls ich mal :stop: werden sollte, bin ich halt auf dem weg zu meinem garten. und wenn es hart auf hart kommt, kenn ich genug wege, wo man so schnell nicht hinterher kommt :muah: