ABE / ABG / ECE / Teilegutachten, was muß man beachten

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bibo
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ABE / ABG / ECE / Teilegutachten, was muß man beachten

Beitrag von bibo »

Hallo,

hier mal ne Info:

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE nicht mehr separat mitgeführt werden muss.


Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.


EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.
Lediglich müssen auf den Teilen nach europäischem Recht sogenannten E-Prüfnummern zu finden sein.


TÜV Teilegutachten

Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.


Einzelabnahme

Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden.
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen.


Und hier sind auch noch ein paar Ausführungen :

http://buggy-club.de/viewtopic.php?t=4683



Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

Gruß

bibo
Zuletzt geändert von bibo am 26. Jun 2007 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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bartho
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Beitrag von bartho »

Ist ja ne schöne ausführung aber wer von bibos Kollegen weiss schon was an einem Buggy original dran ist und wie es auszusehen hat ,und was nachträglich verbaut wurde? Ich persönlich halte es da lieber so das man immer schön nett ist zu den Beamten , Sanikasten und Warndreieck dabei hat ( ist ne Standardfrage wenn sie nichts anderes finden) tja und derSportauspuff vom Roller der ist halt so ab Werk dran gewesen.
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schraubermichel
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Beitrag von schraubermichel »

Na Bartho wenn du dich da mal nicht Täuscht :D

Sicher wissen die Jungs von der Rennleitung auf anhieb auch nicht alles wenn die einen Buggy anhalten .
Aber auch die haben eine Berufsehre ,und möglichkeiten etwas in erfahrung zu bringen haben die auch .
Die frage ist müßen sie etwas in erfahrung bringen .

Ich kann dir aber schon recht geben , wie man in den Wald ruft so schallt es heraus .
Das kommt wohl mehr darauf an in welchem Rahmen dein Buggy sich verändert hat .


Gruß Michel
Einige sammeln Briefmarken ,Andere sammeln Zollstöcke, Ich sammel Buggy´s
Frei Wild

Beitrag von Frei Wild »

hi

Bei meiner letzten Kontrolle hat die Rennleitung mich auch auf Verbandskassten und Warndreieck angesprochen habe ich zu dennen gemeint ich habe keinen Kofferraum und keine Verstaumöglichkeit daher muß ich das Zusatzgewicht nicht mitführen hat besser gecklapt alls ich dachte kam keine frage mehr zurück :D
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taktak
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Beitrag von taktak »

Frei Wild hat geschrieben:hi

Bei meiner letzten Kontrolle hat die Rennleitung mich auch auf Verbandskassten und Warndreieck angesprochen habe ich zu dennen gemeint ich habe keinen Kofferraum und keine Verstaumöglichkeit daher muß ich das Zusatzgewicht nicht mitführen hat besser gecklapt alls ich dachte kam keine frage mehr zurück :D
Ich glaube, da haben die Herren wohl eher beide Augen zugedrückt, als daß sie sich von diesem Argument haben beeindrucken lassen. Furb hat schon Recht, besorg Dir so ein Kombiteil (Verbandskasten + Warndreieck in Einem), gibt´s z.b. bei ATU und kostet unter 20 Euro. Läßt sich mit nem Gepäckspanner prima am Gepäckträger befestigen - und schon hast Du ein Problem weniger :wink:
Frei Wild

Beitrag von Frei Wild »

ja das mach ich schon noch

habe jetzt endlich meinen Kofferraum bekommen da kommt das
Teil rein und gut.

Habe den bis jetzt nur einmal gebraucht als ich eine Frau kennen gelernt habe und wir am Waldrand fuhren und ihr wurde es irgendwie kalt. Bin dann zum Auto, Verbandskasten geholt und die Wärmedecke rausgeholt. Muss schon sagen die, sind verdammt Warm :wink:

Das war des einzige mal wo ich denn wirklich gebraucht habe :mrgreen:
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