Für welche Fahrzeuge gilt der neue Führerschein Klasse-S?
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Für welche Fahrzeuge gilt der neue Führerschein Klasse-S?
Die Klasse S gilt für dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen bei einem maximalen Hubraum von 50 ccm. Ist ein Elektromotor vorhanden, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Ferner darf die Leermasse bei den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg betragen. Im Falle eines Elektromotors wird das Gewicht der Batterien nicht mitgerechnet.
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