Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa
Verfasst: 6. Feb 2008 10:25
Hallo,
zum Thema Zugmaschinenzulassung würde ich gerne mal einiges klarstellen:
Diese Art der Zulassung gibt es auch weiterhin und es gibt auch keine Bestrebungen diese einzustellen. Sie gilt weiterhin für Neu- und Bestandsfahrzeuge und wird sogar noch weiterentwickelt, wie zuletzt im Frühjahr 2007.
Auch auf EU-Ebene gibt es diese Zulassungsart, die in vielen wesentlichen Teilen der deutschen Norm entspricht (wie übrigens die meisten EU Normen)
Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen, darf also keine Motorradtechnik mehr benutzen.
Die Zugmaschine (LOF) ist hier ein Ausweg. Warum aber gibt es überhaupt Buggies die schwerer sind als 400kg ?
Das hängt eben davon ab, was man damit machen will !
Zum Rumrollen auf der Strasse braucht man natürlich kein so stabiles Chassis wie für Geländefahrten. Möchte man es aber auch im Gelände mal fliegen lassen, kann es schnell teuer werden wenn das Fahrzeug (Fahrwerk, Antriebswellen, Getriebe, Rahmen) nicht dafür ausgelegt ist.
Oberhalb von 400kg - also im Zugmaschinenbereich - kann man nur noch mit PKW Technik die Zulassung bekommen, denn Zweikreisbremssystem und komplette PKW-Elektrik (also Nebelrücklicht, Sicherungskasten mit 12 Linien wie beim Auto etc..) ist ebenso vorgeschrieben wie ein Sicherheitsgurttest mit 13000 N. Bei Buggies unter 400kg wird nur mit 7000N getestet und das ist ein riesiger Unterschied. Ein Rahmen der 13000 N aushalten muss, muss nun mal deutlich stabiler und schwerer sein und da rächt es sich dann sofort, wenn man zw. Motor und Sitz nichts als Luft hat.... und der Rahmen bzw. Überrollbügel geschraubt und nicht geschweisst ist.
Getriebe und Kupplung sind dann noch ein weiteres Thema, denn als Zugmaschine muss man für die Zulassung tatsächlich was ziehen können - und zwar viel - und da raucht dann eine CVT Kupplung recht schnell ab...
Es sind technisch völlig andere Konzepte und jedes hat seine Existenzberechtigung, eben je nach Geschmack des Fahrers.
Noch ein Wort zur Leistung:
Zugmaschinen sind in Leistung und Geschwindigkeit nur durch die Fahrzeugsicherheit begrenzt, so sind also 100PS und 130km/h (gefühlt wie 180km/h) wie beim BB1600 kein Problem.
Bei einer Zugmaschine ist übrigens die Zahl der Sitze nicht begrenzt auf einen bestimmten Wert. Die Verordnung spricht nur von "Beifahrersitzen" und dass sind ja bekanntlich schonmal mehr als einer...
Gruss
Borossi Joyner
zum Thema Zugmaschinenzulassung würde ich gerne mal einiges klarstellen:
Diese Art der Zulassung gibt es auch weiterhin und es gibt auch keine Bestrebungen diese einzustellen. Sie gilt weiterhin für Neu- und Bestandsfahrzeuge und wird sogar noch weiterentwickelt, wie zuletzt im Frühjahr 2007.
Auch auf EU-Ebene gibt es diese Zulassungsart, die in vielen wesentlichen Teilen der deutschen Norm entspricht (wie übrigens die meisten EU Normen)
Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen, darf also keine Motorradtechnik mehr benutzen.
Die Zugmaschine (LOF) ist hier ein Ausweg. Warum aber gibt es überhaupt Buggies die schwerer sind als 400kg ?
Das hängt eben davon ab, was man damit machen will !
Zum Rumrollen auf der Strasse braucht man natürlich kein so stabiles Chassis wie für Geländefahrten. Möchte man es aber auch im Gelände mal fliegen lassen, kann es schnell teuer werden wenn das Fahrzeug (Fahrwerk, Antriebswellen, Getriebe, Rahmen) nicht dafür ausgelegt ist.
Oberhalb von 400kg - also im Zugmaschinenbereich - kann man nur noch mit PKW Technik die Zulassung bekommen, denn Zweikreisbremssystem und komplette PKW-Elektrik (also Nebelrücklicht, Sicherungskasten mit 12 Linien wie beim Auto etc..) ist ebenso vorgeschrieben wie ein Sicherheitsgurttest mit 13000 N. Bei Buggies unter 400kg wird nur mit 7000N getestet und das ist ein riesiger Unterschied. Ein Rahmen der 13000 N aushalten muss, muss nun mal deutlich stabiler und schwerer sein und da rächt es sich dann sofort, wenn man zw. Motor und Sitz nichts als Luft hat.... und der Rahmen bzw. Überrollbügel geschraubt und nicht geschweisst ist.
Getriebe und Kupplung sind dann noch ein weiteres Thema, denn als Zugmaschine muss man für die Zulassung tatsächlich was ziehen können - und zwar viel - und da raucht dann eine CVT Kupplung recht schnell ab...
Es sind technisch völlig andere Konzepte und jedes hat seine Existenzberechtigung, eben je nach Geschmack des Fahrers.
Noch ein Wort zur Leistung:
Zugmaschinen sind in Leistung und Geschwindigkeit nur durch die Fahrzeugsicherheit begrenzt, so sind also 100PS und 130km/h (gefühlt wie 180km/h) wie beim BB1600 kein Problem.
Bei einer Zugmaschine ist übrigens die Zahl der Sitze nicht begrenzt auf einen bestimmten Wert. Die Verordnung spricht nur von "Beifahrersitzen" und dass sind ja bekanntlich schonmal mehr als einer...
Gruss
Borossi Joyner