Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Allgemeines zu Buggies, neue Buggy Modelle, welchen Buggy kaufen, Zubehör usw. Auch für Buggy-Modelle gedacht, die kein eigenes Unterforum haben.
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Borossi Joyner
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Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Borossi Joyner »

Hallo,
zum Thema Zugmaschinenzulassung würde ich gerne mal einiges klarstellen:
Diese Art der Zulassung gibt es auch weiterhin und es gibt auch keine Bestrebungen diese einzustellen. Sie gilt weiterhin für Neu- und Bestandsfahrzeuge und wird sogar noch weiterentwickelt, wie zuletzt im Frühjahr 2007.
Auch auf EU-Ebene gibt es diese Zulassungsart, die in vielen wesentlichen Teilen der deutschen Norm entspricht (wie übrigens die meisten EU Normen)
Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen, darf also keine Motorradtechnik mehr benutzen.
Die Zugmaschine (LOF) ist hier ein Ausweg. Warum aber gibt es überhaupt Buggies die schwerer sind als 400kg ?
Das hängt eben davon ab, was man damit machen will !
Zum Rumrollen auf der Strasse braucht man natürlich kein so stabiles Chassis wie für Geländefahrten. Möchte man es aber auch im Gelände mal fliegen lassen, kann es schnell teuer werden wenn das Fahrzeug (Fahrwerk, Antriebswellen, Getriebe, Rahmen) nicht dafür ausgelegt ist.

Oberhalb von 400kg - also im Zugmaschinenbereich - kann man nur noch mit PKW Technik die Zulassung bekommen, denn Zweikreisbremssystem und komplette PKW-Elektrik (also Nebelrücklicht, Sicherungskasten mit 12 Linien wie beim Auto etc..) ist ebenso vorgeschrieben wie ein Sicherheitsgurttest mit 13000 N. Bei Buggies unter 400kg wird nur mit 7000N getestet und das ist ein riesiger Unterschied. Ein Rahmen der 13000 N aushalten muss, muss nun mal deutlich stabiler und schwerer sein und da rächt es sich dann sofort, wenn man zw. Motor und Sitz nichts als Luft hat.... und der Rahmen bzw. Überrollbügel geschraubt und nicht geschweisst ist.
Getriebe und Kupplung sind dann noch ein weiteres Thema, denn als Zugmaschine muss man für die Zulassung tatsächlich was ziehen können - und zwar viel - und da raucht dann eine CVT Kupplung recht schnell ab...

Es sind technisch völlig andere Konzepte und jedes hat seine Existenzberechtigung, eben je nach Geschmack des Fahrers.

Noch ein Wort zur Leistung:

Zugmaschinen sind in Leistung und Geschwindigkeit nur durch die Fahrzeugsicherheit begrenzt, so sind also 100PS und 130km/h (gefühlt wie 180km/h) wie beim BB1600 kein Problem.

Bei einer Zugmaschine ist übrigens die Zahl der Sitze nicht begrenzt auf einen bestimmten Wert. Die Verordnung spricht nur von "Beifahrersitzen" und dass sind ja bekanntlich schonmal mehr als einer...

Gruss

Borossi Joyner
Buggy - UTV - Side-by-Side
Stond

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Stond »

Ich lese gerade deinen Beitrag und mache mir so meine Gedanken. Mein neuer Buggy, den ich am Dienstag anmelden möchte, wiegt 750 Kg.
Heißt daß das der nicht als Buggy bzw Quat angemeldet werden kann? Der Buggy hat auch keine Anhängerkupplung, kann als auch nicht als Zugmaschine zugelassen werden.
Weißt du wie so ein Teil dann zugelassen wird?
Gruß Stond
Borossi Joyner
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Wohnort: 21244 Buchholz

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Borossi Joyner »

Stond hat geschrieben:Mein neuer Buggy wiegt 750 Kg.
Heißt daß das der nicht als Buggy bzw Quat angemeldet werden kann? Der Buggy hat auch keine Anhängerkupplung, kann als auch nicht als Zugmaschine zugelassen werden.
Gruß Stond
Hallo Stond,
ich vermute mal, dass Dein Buggy derzeit keine Papiere hat, sonst würde daraus ja hervorgehen, als was er zugelassen werden muss. Man kann bei der Zulassungsstelle nicht wählen als was man einen Buggy zulassen möchte. Bis 400kg Leergewicht kann er als Quad zugelassen werden, sofern die entsprechenden Papiere (COC) vorliegen. Ab 400kg Leergewicht geht das nicht mehr. Dann bietet sich die Zulassung als Zugmaschine an. Dies setzt jedoch eine umfangreiche Prüfung durch einen "akkreditierten Technischen Prüfdienst" also z.B. TÜV oder Dekra voraus, die unter anderem so nette Dinge wie Bremsgutachten, EMV-Messung, Gurtprüfung bzw. Chassis-Steifigkeitsmessung, Tankprüfung uvm enthält. Die Kosten hierfür sind erheblich. Hier alles aufzuzählen führt sicherlich zu weit, zu mal das auch ohne Kenntnisse über Dein Fahrzeug nicht viel Sinn macht.
Vielleicht tauschen wir ja noch über PM weitere Details über das Fahrzeug aus.

Gruss
Borossi Joyner
Buggy - UTV - Side-by-Side
Stond

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Stond »

Danke für die Info. Da werde ich gleich mal den Lieferanten anrufen und fragen welche Papiere dabei sind.
Der Buggy soll nähmlich morgen früh geliefert werden.
Gruß Stond
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Buggyrunner1
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Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Buggyrunner1 »

Borossi Joyner hat geschrieben:
Hallo Stond,
...

Vielleicht tauschen wir ja noch über PM weitere Details über das Fahrzeug aus.

Gruss
Borossi Joyner


EINSPRUCH : warum muessen die fahrzeugdaten per PM ausgetauscht werden ???????
Ich denke mal das thema interessiert alle .


gruss buggyrunner 1
Der Vorteil der Klugheit liegt darin , dass man sich Dumm stellen kann.
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isminaki
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Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von isminaki »

Buggyrunner1 hat geschrieben:

EINSPRUCH : warum muessen die fahrzeugdaten per PM ausgetauscht werden ???????
Ich denke mal das thema interessiert alle .


gruss buggyrunner 1
Genau, und das ist auch der Sinn eines Forums.

Bitte stellt nach erfolgreicher Zulassung die erfolgreichen Daten hier ein. Dann können andere das später auch nachlesen.
Wir bemühen uns hier, die Beiträge so zu moderieren, dass man diese auch in einem Jahr oder später noch mühelos nachlesen kann.

Danke und Gruss :cool:
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Stond

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Stond »

Erstmal eine schnelle Kurzinformation. Das geht wohl hauptsächlich um das Lehrgewicht.
Was ich bisher gehört habe zwischen 400 und 550 kg. Da meine neue Karre 541 kg wiegen soll wird es wohl ein Buggy / Quat sein. Ich muß mich dann erstmal um die Vorteile eines Schleppers und die Bedingungen für eine Umschreibung kümmern.

Gruß Stond
agility

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von agility »

Borossi Joyner hat geschrieben:...
Alles was schwerer ist als 400kg Leergewicht kann keine Quad-Zulassung mehr bekommen ...

----

Bis 400kg Leergewicht kann er als Quad zugelassen werden, sofern die entsprechenden Papiere (COC) vorliegen. Ab 400kg Leergewicht geht das nicht mehr. ...

Gruss
Borossi Joyner
Hallo,

mische mich hier nur ungern ein, jedoch kann man das so nicht stehen lassen.

Ein Quad-Zulassung in diesem Sinne hat es zulassungstechnisch so noch nie gegeben.

Vormals wurde diese nationale Fahrzeugart als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) gezeichnet und so wurden auch zugelassen.



Seit der Umsetzung der EU-Richtlinien in der BRD durch das KBA, gehören diese jetzt in die Klasse der L-Fahrzeuge.
Diese enthält zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Richtlinie 2002/24/EG .


Für einen Buggy gibt es bei den L-Fahrzeugen drei Möglichkeiten der Einstufung:

- Klasse L6e
(Leichtkraftfahrzeug 4-rädrig, unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen) / neu



- Klasse L7e
(4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) / früher VKP


- Klasse L7e
(4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) / früher VKG


Zulassungstechnisch gibt es in der L7e Klasse einige Unterschiede,
z.B. in der Anforderung an den Ladungsträger. (Mindestabmessung des Gepäckträgers)


Wer es noch genau nachlesen möchte, hier zwei Links:

>> KBA

>> Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krad-EG-TypV)
Stond

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Stond »

Danke für diesen Tipp, das ist doch mal was konstruktives. Stond
Marcus_H

Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Marcus_H »

@BorossiJoyner

Kann man denn die erforderlichen TÜV-Gutachten (so etwas bewegt sich ja sehr schnell rein in den fünfstelligen Bereich) vermeiden, wenn das Fahrzeug bereits in anderen Ländern, z.B. den USA auf der Straße fährt und ausländische unterlagen vorliegen?

Bezieht sich auf den Amerikanischen Skorpion MK II-IV, schwere Buggys für den härtesten Offroad Einsatz, Leergewicht 1850 Kg, also definitv keine Motorräder. (siehe dazu meinen threat weiter unten)

Anriebsstrang komt aber praktisch komplett aus HD-Fullsized pickups, Bremsen, Getriebe etc. wird also nicht das Problem sein.

Grüße
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hotdog127
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Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von hotdog127 »

hier ein gesetzes text
zum zu lassen eines Quad , Buggy
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 3ADE%3APDF
Futurebuggy
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Re: Zugmaschinenzulassung in Deutschland und Europa

Beitrag von Futurebuggy »

Danke für den Link
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