mein Eppella 250 Buggy
mein Eppella 250 Buggy
Hallo zusammen.
Wie kann ich Bilder von meinem Eppella Buggy hoch laden?
Gruß
Erich
Wie kann ich Bilder von meinem Eppella Buggy hoch laden?
Gruß
Erich
- Wolle
- Admin
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- Buggy: PGO Bugrider250 :: Kinroad/Suzuki 800 :: Kasea 150
- Wohnort: Köln
Deine Bilder sind nun in der Mitglieder Galerie. Erichs Eppella Buggy (knallgelb... mal was anderes) kann man ab sofort hier bewundern:
fotos/index.php?spgmGal=Buggy-Club_Mitg ... gmFilters=
fotos/index.php?spgmGal=Buggy-Club_Mitg ... gmFilters=
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein
- Hermann
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mit Alto Triebwerk Mix 2 & Klaufix - Wohnort: Duisburg
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epella
Ich hab mir nun auch ein Buggy gekauft Epella 250 in blau und mich natürlich gleich bei euch im Club angemeldet
Hatt da jemand positive oder negative erfahrungen gemacht mit dem Teil ?
und hab ich nun Helmpflicht oder nicht , das kann mir keiner so genau sagen.
es grüßt euch
Schnapp
Hatt da jemand positive oder negative erfahrungen gemacht mit dem Teil ?
und hab ich nun Helmpflicht oder nicht , das kann mir keiner so genau sagen.
es grüßt euch
Schnapp
- Pit
- Mod-Team
- Beiträge: 1481
- Registriert: 8. Apr 2005 15:05
- Buggy: 150er PGO mit 250er Yamaha-Motor
- Wohnort: Heinsberg
Schnapp(y)Groovy hat geschrieben:Hi Schnapp,
im Club der "Wahnsinnigen"... und viel Spaß mit Deinem Epella...
Falls Du nicht gerade die Überrollbügel abmontiert hast brauchtst Du keinen Helm !!
GRuß
GRoovy
Ganz so einfach ist das nicht.
Hast Du ein ECE-Prüfzeichen (Oranger Aufnäher) an den Gurten?
Mein erster Buggy(150er Kasea) hatte diese z.B. nicht.
Falls nicht ist Helmpflicht angesagt.
Verbessert mich wenn ich falsch liege.
Groetjes Pit
Kein Alkohol ist auch keine Lösung
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Epella 250
Hallo
vielen Dank für die Promten Antworten Groovy+ Pit
meine Gurte haben leider kein ECE-Prüfzeichen .
Wenn ich nun Gurte mit ECE-Prüfzeichen dranbastle entfällt dann die Helmpflicht (gibts bei ebay für ca.30 eu.- ) :bonk: :bonk:
vielen Dank für die Promten Antworten Groovy+ Pit
meine Gurte haben leider kein ECE-Prüfzeichen .
Wenn ich nun Gurte mit ECE-Prüfzeichen dranbastle entfällt dann die Helmpflicht (gibts bei ebay für ca.30 eu.- ) :bonk: :bonk:
- Pit
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Re: Epella 250
Schnapp hat geschrieben: Wenn ich nun Gurte mit ECE-Prüfzeichen dranbastle entfällt dann die Helmpflicht (gibts bei ebay für ca.30 eu.- ) :bonk: :bonk:
Eigentlich nicht,
die Gurte sind dann nicht für Dein Fahrzeug getestet.
Ich hatte mir am Buggy auch die Orangen-Aufnäher selber drangenäht(aus einem Schrott-Polo) in der Hoffnung das die Grün-Weissen nicht so genau hinsehen.
Eigentlich warte ich noch auf agility's Antwort,
der kommt mit Gesetzestexten die Handfester sind als meine Texte hier
Unser Grün-Weiss-Bibo kann bestimmt auch was erzählen
Groetjes Pit
Kein Alkohol ist auch keine Lösung
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- Pit
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Habe noch einen alten Beitrag gefunden:
HELMPFLICHT FÜR TRIKES
UND ATVs Verordnungsentwurf
Zweirad Röth (Importeur für Adly u.v.a) liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften vor. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) will in dieser Verordnung u. a. die
Helmpflicht für offene drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge regeln. Folgende Formulierung ist vorgesehen:
§ 21 a Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"Wer Krafträder, offene dreirädrige Kraftfahrzeuge oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leermasse von bis zu 550 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20
km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Neben der Einführung der Helmpflicht für Trikes und ATVs wurde der
Begriff "amtlich genehmigte" in "geeignete" Helme geändert.
Das Ersetzen dieses Begriffes spiegelt die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.
Die 2.Ausnahme-Verordnung zur StVO vom 19.3.1990 (geändert am 22.12.1992) lässt die Verwendung von Kraftrad-
Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Geeignet sind
Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Diese liegt, nach Aussage des BMVBW, bei
Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahrer-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
(Quelle: ZR Händlerinformationen)
Ja, da hab ich noch mal glück gehabt. Ich ziehe zwar ein Helm auf beim fahren aber es ist auch gut zu wissen das man den mal ab nehmen kann.
Gruß
Uwe
HELMPFLICHT FÜR TRIKES
UND ATVs Verordnungsentwurf
Zweirad Röth (Importeur für Adly u.v.a) liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften vor. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) will in dieser Verordnung u. a. die
Helmpflicht für offene drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge regeln. Folgende Formulierung ist vorgesehen:
§ 21 a Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"Wer Krafträder, offene dreirädrige Kraftfahrzeuge oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leermasse von bis zu 550 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20
km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Neben der Einführung der Helmpflicht für Trikes und ATVs wurde der
Begriff "amtlich genehmigte" in "geeignete" Helme geändert.
Das Ersetzen dieses Begriffes spiegelt die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.
Die 2.Ausnahme-Verordnung zur StVO vom 19.3.1990 (geändert am 22.12.1992) lässt die Verwendung von Kraftrad-
Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Geeignet sind
Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Diese liegt, nach Aussage des BMVBW, bei
Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahrer-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
(Quelle: ZR Händlerinformationen)
Ja, da hab ich noch mal glück gehabt. Ich ziehe zwar ein Helm auf beim fahren aber es ist auch gut zu wissen das man den mal ab nehmen kann.
Gruß
Uwe
Groetjes Pit
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