Adly - TÜV .... tze tze tze
Adly - TÜV .... tze tze tze
Hi Leuts,
Buggy und Tüv? ...hat der Prüfer mir Blödsinn erzählt?
AU: bestanden
HU: Plakette nicht erteilt
Mängel:
Feststellbremse funktioniert nicht richtig (muss eingestellt werden)
Rückwärtsscheinwerfer nicht vorhanden
Nebelrückleuchte nicht vorhanden (Pflicht seit 1990)
"Der Buggy gilt somit als kleines Auto (vier Räder), so muss er Rück- und Nebelleuchte hinten haben" so die Aussage vom Prüfer
Bei meinem anderen Fahrzeug (VW-Bus) wurde auch der Verbandskasten und das Warndreieck kontrolliert. Beim Buggy nicht. Die Aussage vom Prüfer: "Das Fahrzeug gilt hier als kleines Kraftrad, somit nicht erforderlich."
mmmmmmmmmh ........kann mir das mal jemand erklären?
Wenn jemand eine Idee hat für die Installation des Rücklichtes, welches beim Einlegen des Ganges automatisch leuchtet ist hier herzlich willkommen.
Liebe Grüße, Karen
P. S. Warum darf der Buggy (BJ 2004) ohne die erforderlichen Lämpchen überhaupt hier in Deutschland fahren? - Wer wurde bestochen?
Buggy und Tüv? ...hat der Prüfer mir Blödsinn erzählt?
AU: bestanden
HU: Plakette nicht erteilt
Mängel:
Feststellbremse funktioniert nicht richtig (muss eingestellt werden)
Rückwärtsscheinwerfer nicht vorhanden
Nebelrückleuchte nicht vorhanden (Pflicht seit 1990)
"Der Buggy gilt somit als kleines Auto (vier Räder), so muss er Rück- und Nebelleuchte hinten haben" so die Aussage vom Prüfer
Bei meinem anderen Fahrzeug (VW-Bus) wurde auch der Verbandskasten und das Warndreieck kontrolliert. Beim Buggy nicht. Die Aussage vom Prüfer: "Das Fahrzeug gilt hier als kleines Kraftrad, somit nicht erforderlich."
mmmmmmmmmh ........kann mir das mal jemand erklären?
Wenn jemand eine Idee hat für die Installation des Rücklichtes, welches beim Einlegen des Ganges automatisch leuchtet ist hier herzlich willkommen.
Liebe Grüße, Karen
P. S. Warum darf der Buggy (BJ 2004) ohne die erforderlichen Lämpchen überhaupt hier in Deutschland fahren? - Wer wurde bestochen?
- jimmy
- Power-User
- Beiträge: 1075
- Registriert: 8. Jul 2005 11:02
- Buggy: Adly V4 GE
- Wohnort: Osnabrück
Hallo!
Kann ich nur sagen Ars... vom TÜV!!
Der Buggy hat so wie er ist in Deutschland ne Zulassung bekommen und zwar als "Vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung" und nicht als "kleines" Auto oder Kraftrad!
Da würde ich nochmal hinfahren (Natürlich mit eingestellte Feststellbremse) und den nachgucken lassen, die haben da tolle Computer, da steht sowas drin, wenn er das nicht hinkriegt soller nen Kollegen fragen ob der ihm Hilft!! :bonk:
Kein Scheiss, das wirkt oft Wunder!!!
Kann ich nur sagen Ars... vom TÜV!!
Der Buggy hat so wie er ist in Deutschland ne Zulassung bekommen und zwar als "Vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung" und nicht als "kleines" Auto oder Kraftrad!
Da würde ich nochmal hinfahren (Natürlich mit eingestellte Feststellbremse) und den nachgucken lassen, die haben da tolle Computer, da steht sowas drin, wenn er das nicht hinkriegt soller nen Kollegen fragen ob der ihm Hilft!! :bonk:
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- Hans-Martin
- Power-User
- Beiträge: 606
- Registriert: 28. Apr 2006 13:34
- Buggy: NeSS mit Eigenbauwohnwagen, davor Adly und Saiting
- Wohnort: Brühl (Rheinland)
Hat der TÜV-Prüfer bei deinem VW-Bus auch die Sicherheitsnadeln im Verbandskasten nachgezählt?????
Frag den Prüfer mal, was denn ein "kleines Auto" ist. Der Buggy ist VKP, ob´s dem Prüfer passt oder nicht. Der ist OHNE Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleucht homologiert worden, also muß da jetzt auch nix nachgerüstet werden. Ich würde ihm sagen, er sollte mal seine Hausaufgaben machen und Dir dann die Plakette aufkleben. Oder Du fährst mal zur DEKRA. Die haben meine AU und HU gemacht, obwohl bei mir einmal steht "kein Kat" und einmal "G-Kat".
:bonk:
Frag den Prüfer mal, was denn ein "kleines Auto" ist. Der Buggy ist VKP, ob´s dem Prüfer passt oder nicht. Der ist OHNE Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleucht homologiert worden, also muß da jetzt auch nix nachgerüstet werden. Ich würde ihm sagen, er sollte mal seine Hausaufgaben machen und Dir dann die Plakette aufkleben. Oder Du fährst mal zur DEKRA. Die haben meine AU und HU gemacht, obwohl bei mir einmal steht "kein Kat" und einmal "G-Kat".
:bonk:
Genialität und Wahnsinn liegen dicht beieinander. Um Haaresbreite wäre ich ein Genie!
- DauergrinserHH
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- Registriert: 7. Mai 2005 16:55
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-
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- Registriert: 29. Apr 2005 04:19
- Buggy: ein paar Adlys + ein RZR800S
Ja, hinfahren, richtigstellen und die Gebühr für die Nachprüfung verweigern (die Handbremse wäre auch auf dem Hof vom Tüv in 30sec. nachzustellen gewesen).
Versuchen würde ich das auf jeden Fall mal (aber erst wenn die Plakette drauf iss ), kann ja nicht sein dass man für deren Inkompetenz doppelt zahlen soll.
Versuchen würde ich das auf jeden Fall mal (aber erst wenn die Plakette drauf iss ), kann ja nicht sein dass man für deren Inkompetenz doppelt zahlen soll.
mir scheißegal wer dein Vater ist-solange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser!
Re: Adly - TÜV .... tze tze tze
.
Hallo Tupper Mäuschen,
schwieriges Thema, vorallem wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage von STVZO und EU-Recht.
Dort sollte AUK (Abgasuntersuchung für Krafträder) stehen.
______________
Quelle: Dekra
Motorrad-Abgasuntersuchung
Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Erforderlich ist sie für Krafträder mit eigenem amtlichen Kennzeichen und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
Krafträder im Sinne der EU-Fahrzeugspezifikationen sind
folgende Fahrzeuge:
* Motorräder und Trikes (dreirädrige Kfz) mit mehr als 50 cm2 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
* Zum Beispiel Quads (leichte vierrädrige Kfz) mit einem Leergewicht bis einschließlich 400 kg und einer Nennleistung bis einschließlich 15 kW
___________
Stimmt so nicht.
Dein Buggy gehört zur Fahrzeugart der Kraftäder nach nationaler Definition.
Nach der Richtlinie 2002/24/EG ist es ein "L-Fahrzeug Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)"
____________________
Quelle: KBA
Krafträder = Nationale Fahrzeugart (siehe auch L-Fahrzeuge)
L-Fahrzeuge = Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Richtlinie 2002/24/EG
(siehe auch Kraftrad).
Nach der Richtlinie 2002/24/EG sind es zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)
- Klasse L5e (3-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW)
______________
Feststellbremse:
_____________
Quelle: STVZO
§41 Bremsen und Unterlegkeile
(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrenen Steigung am Abrollen verhindern können. ....
________________
Zu Deutsch: dein Buggy hat keine Feststellbremse und benötigt auch keine,
da er zur Fahrzeugklasse der Krafträder zählt.
Er ist aber vorschriftsgemäß mit einer Einrichtung ausgestattet, der das unbeabsichtigten Wegrollen des Fahrzeuges an der größten von ihm befahrenen Steigung
verhindern kann.
Dies ist aber keine Feststellbremse sondern ein Abrollschutz.
Denn für Feststellbremsen muß eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s² erreicht werden, und das schafft das "Spielzeug" im Buggy nie.
Rückwärtsscheinwerfer
_____
Quelle: STVZO
§52a Rückfahrscheinwerfer
...
(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an
1. Krafträdern,
.....
__________
Buggy = > L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) = > Kraftrad => kein Rückfahrleuchte vorgeschrieben!
Nebelrückleuchte
____________
Quelle: STVZO
§53d Nebelschlußleuchten
...
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
...
_________
Hier könnte es eng werden. Es kommt darauf an, mit welcher
Höchstgeschwindigkeit dein Buggy eingetragen ist.
Je nach Auslegung kann man aber deinen Buggy aber auch als "andere Kraftfahrzeuge" werten,
dann benötigt es auch keine Nebelschlußleuchten
.
Der Prüfer sollte sich schon entscheiden! :)
Erste-Hilfe-Material und Warndreieck
______
Quelle: Polizei BaWü
* für alle L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) gilt eine Mitführpflicht von Erste-Hilfe-Material und Warndreieck.
__________
@bibo kann dir bestimmt genauer sagen, wo diese Vorschrift zu finden ist.
cu
agility
.
Hallo Tupper Mäuschen,
schwieriges Thema, vorallem wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage von STVZO und EU-Recht.
AU? - kann nicht sein, schau mal bitte auf deine Bescheinigung.Tupper Mäuschen hat geschrieben:
Buggy und Tüv? ...hat der Prüfer mir Blödsinn erzählt?
AU: bestanden
HU: Plakette nicht erteilt
Dort sollte AUK (Abgasuntersuchung für Krafträder) stehen.
______________
Quelle: Dekra
Motorrad-Abgasuntersuchung
Ab 1. April 2006 ist eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Erforderlich ist sie für Krafträder mit eigenem amtlichen Kennzeichen und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
Krafträder im Sinne der EU-Fahrzeugspezifikationen sind
folgende Fahrzeuge:
* Motorräder und Trikes (dreirädrige Kfz) mit mehr als 50 cm2 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
* Zum Beispiel Quads (leichte vierrädrige Kfz) mit einem Leergewicht bis einschließlich 400 kg und einer Nennleistung bis einschließlich 15 kW
___________
Tupper Mäuschen hat geschrieben: "Der Buggy gilt somit als kleines Auto (vier Räder),.....
Stimmt so nicht.
Dein Buggy gehört zur Fahrzeugart der Kraftäder nach nationaler Definition.
Nach der Richtlinie 2002/24/EG ist es ein "L-Fahrzeug Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)"
____________________
Quelle: KBA
Krafträder = Nationale Fahrzeugart (siehe auch L-Fahrzeuge)
L-Fahrzeuge = Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Richtlinie 2002/24/EG
(siehe auch Kraftrad).
Nach der Richtlinie 2002/24/EG sind es zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)
- Klasse L5e (3-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)
- Klasse L7e (4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW)
______________
Tupper Mäuschen hat geschrieben: Mängel:
* Feststellbremse funktioniert nicht richtig (muss eingestellt werden)
* Rückwärtsscheinwerfer nicht vorhanden
* Nebelrückleuchte nicht vorhanden (Pflicht seit 1990)
Feststellbremse:
_____________
Quelle: STVZO
§41 Bremsen und Unterlegkeile
(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrenen Steigung am Abrollen verhindern können. ....
________________
Zu Deutsch: dein Buggy hat keine Feststellbremse und benötigt auch keine,
da er zur Fahrzeugklasse der Krafträder zählt.
Er ist aber vorschriftsgemäß mit einer Einrichtung ausgestattet, der das unbeabsichtigten Wegrollen des Fahrzeuges an der größten von ihm befahrenen Steigung
verhindern kann.
Dies ist aber keine Feststellbremse sondern ein Abrollschutz.
Denn für Feststellbremsen muß eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s² erreicht werden, und das schafft das "Spielzeug" im Buggy nie.
Rückwärtsscheinwerfer
_____
Quelle: STVZO
§52a Rückfahrscheinwerfer
...
(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an
1. Krafträdern,
.....
__________
Buggy = > L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) = > Kraftrad => kein Rückfahrleuchte vorgeschrieben!
Nebelrückleuchte
____________
Quelle: STVZO
§53d Nebelschlußleuchten
...
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
...
_________
Hier könnte es eng werden. Es kommt darauf an, mit welcher
Höchstgeschwindigkeit dein Buggy eingetragen ist.
Je nach Auslegung kann man aber deinen Buggy aber auch als "andere Kraftfahrzeuge" werten,
dann benötigt es auch keine Nebelschlußleuchten
.
Was denn jetzt? "kleines Auto" oder Kraftrad es geht nur eins!Tupper Mäuschen hat geschrieben: "Der Buggy gilt somit als kleines Auto (vier Räder), so muss er Rück- und Nebelleuchte hinten haben" so die Aussage vom Prüfer
Bei meinem anderen Fahrzeug (VW-Bus) wurde auch der Verbandskasten und das Warndreieck kontrolliert. Beim Buggy nicht. Die Aussage vom Prüfer: "Das Fahrzeug gilt hier als kleines Kraftrad, somit nicht erforderlich."
Der Prüfer sollte sich schon entscheiden! :)
Erste-Hilfe-Material und Warndreieck
______
Quelle: Polizei BaWü
* für alle L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) gilt eine Mitführpflicht von Erste-Hilfe-Material und Warndreieck.
__________
@bibo kann dir bestimmt genauer sagen, wo diese Vorschrift zu finden ist.
Habe ich versucht, vielleicht hilft es dir etwas weiter.Tupper Mäuschen hat geschrieben: mmmmmmmmmh ........kann mir das mal jemand erklären?
cu
agility
.
Über die Zulassung vor zwei Jahren wunder ich mich auch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es der erste Adly mit Rückfahrscheinwerfer und Nebelleuchte gebaut wurde und der Rest nicht. Aber einfach nochmal hinfahren ist leichter gesagt als getan. Kennt ihr zufällig ein Gesetz wo es belegt ist, dass der Buggy in die "Sonderregelung Quad" fälltjimmy hat geschrieben:Hallo!
Kann ich nur sagen Ars... vom TÜV!!
Der Buggy hat so wie er ist in Deutschland ne Zulassung bekommen und zwar als "Vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung" und nicht als "kleines" Auto oder Kraftrad!
Da würde ich nochmal hinfahren (Natürlich mit eingestellte Feststellbremse) und den nachgucken lassen, die haben da tolle Computer, da steht sowas drin, wenn er das nicht hinkriegt soller nen Kollegen fragen ob der ihm Hilft!! :bonk:
Kein Scheiss, das wirkt oft Wunder!!!
Da hab ich auch mit gerechnet, dass er den öffnet. Aber der Verbandskasten war noch original eingeschweisst.Hans-Martin hat geschrieben:Hat der TÜV-Prüfer bei deinem VW-Bus auch die Sicherheitsnadeln im Verbandskasten nachgezählt?????
Frag den Prüfer mal, was denn ein "kleines Auto" ist. Der Buggy ist VKP, ob´s dem Prüfer passt oder nicht. Der ist OHNE Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleucht homologiert worden, also muß da jetzt auch nix nachgerüstet werden. Ich würde ihm sagen, er sollte mal seine Hausaufgaben machen und Dir dann die Plakette aufkleben. Oder Du fährst mal zur DEKRA. Die haben meine AU und HU gemacht, obwohl bei mir einmal steht "kein Kat" und einmal "G-Kat".
:bonk:
Man sollte den Tüv-Prüfer lieber nicht sauer werden lassen, nach kuckt der meinen Bus bei der Nachprüfung nochmal an und zwar kleinlich genau :bonk:
Ich kann ja mal zu meiner Werkstatt fahren, ans AU-Gerät braucht er ja nicht mehr ran.
....da bin ich aber mal gespanntDauergrinserHH hat geschrieben:Moin
da wird mir ja Bange, muss auch nächsten Monat mit meinem Adly zum Tüv , werde mich aber auf keinen fall abwimmeln lassen...
Gruss Rene
...also ich habe keine Ahnung. Ich kuck gleich mal nach was bei mir im Schein steht.superhsv01 hat geschrieben:Der Buggy ist versicherungstechnisch ein Quad!!( 4-rädriges KFZ zur Personenbeförderung)
Laut Zulassung (Fzg-Schein ebenfalls)
Hat ein Quad Nebelrückleuchten??
Hat ein Quad einen Rückfahrscheinwerfer??
Also ich glaube da hatte der Prüfer so richtig Ahnung! :bonk:
Hinfahren und richtig stellen heisst da die Devise!
Gruss Udo
Ich hab auch noch nie darauf geachtet wieviele Lämpchen so'n Quad hat, wie alt diese sind und wie sie neu Tüv bekommen.
Die Gesetze der "Sonderregelung-Quad" wären da nicht schlecht.
Wenn der Buggy wirklich diese Lämpen nicht braucht werde ich auch meckern und die Nachprüfgebür nicht zahlen.adlyfahrer hat geschrieben:Ja, hinfahren, richtigstellen und die Gebühr für die Nachprüfung verweigern (die Handbremse wäre auch auf dem Hof vom Tüv in 30sec. nachzustellen gewesen).
Versuchen würde ich das auf jeden Fall mal (aber erst wenn die Plakette drauf iss ), kann ja nicht sein dass man für deren Inkompetenz doppelt zahlen soll.
@ agility:
Danke für die Gesetze, die muss ich heute Abend mal genau sortieren.
Lieben Gruß, Karen
so, sortiert hat
zur Wiederholung die technischen Daten des Adly-Buggy 125ccm Einsitzer:
Leistung: 9 PS bei 7500 U/min
Hubraum: 125 ccm
Bremsen: Hydraulische 2 Kreis Scheibenbremse, gelochte Bremsscheiben
Zulassung: 1 Person
Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (eigetragen)
Gewicht: 186 kg
Zuladung: max. 110 Kg
demnach sollte gelten
mein Buggy ist ein Kraftrad
Kraftrad = Nationale Fahrzeugart (Leichtfahrzeug)
mein Buggy fällt in Klasse L7e (Leichtfahrzeug 7e)
Bei dem Buggy handelt es sich nach „Richtlinie 2002/24/EG“ um:
Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)
mein Buggy braucht keine Nebelschlussleuchte
Nebelschlussleuchte (StVZO) §53d Absatz 2:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich am Kraftrad (an meinem Buggy)
siehe Rückfahrscheinwerfer (StVZO) §52a Absatz 6
Feststellbremse braucht mein Buggy nicht
StvZO §41 Bremsen und Unterlegkeile
Absatz 1: Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben...
bei meinem Buggy handelt es sich doch um ein Kraftrad, braucht also keine Bremse
Wenn die Feststellbremse jedoch funktionieren muss weil sie eingebaut ist. Bau ich die halt aus, fahr zum Tüv und bau sie anschließend wieder ein, um mein Buggy auch in Zukunft gegen unabsichtliches Wegrollen zu sichern. Ich werde mein Prüfer mal Fragen, ob ich mit die Arbeit sparen darf.
Die Verbandstasche für Krafträder, sowie das Warndreieck werde ich vorsichthalber mal mitnehmen. Ist bezahlt und vorhanden, kann ich machen. Ich schau auch nicht nach ob ich das sogar muss.
Verbessert mich bitte wenn etwas falsch ist.
Lieben Gruß und Danke für alle Antworten, die mir Mut machen diese Woche noch Beschwerde einzureichen.
........datt Mäuschen
P. S. Gesetz: "...andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein." ...hehehe, ich fahr mit zwei Nebelschlußleuchten hin, mal sehn was passiert...
zur Wiederholung die technischen Daten des Adly-Buggy 125ccm Einsitzer:
Leistung: 9 PS bei 7500 U/min
Hubraum: 125 ccm
Bremsen: Hydraulische 2 Kreis Scheibenbremse, gelochte Bremsscheiben
Zulassung: 1 Person
Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (eigetragen)
Gewicht: 186 kg
Zuladung: max. 110 Kg
demnach sollte gelten
mein Buggy ist ein Kraftrad
Kraftrad = Nationale Fahrzeugart (Leichtfahrzeug)
mein Buggy fällt in Klasse L7e (Leichtfahrzeug 7e)
Bei dem Buggy handelt es sich nach „Richtlinie 2002/24/EG“ um:
Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW)
mein Buggy braucht keine Nebelschlussleuchte
Nebelschlussleuchte (StVZO) §53d Absatz 2:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich am Kraftrad (an meinem Buggy)
siehe Rückfahrscheinwerfer (StVZO) §52a Absatz 6
Feststellbremse braucht mein Buggy nicht
StvZO §41 Bremsen und Unterlegkeile
Absatz 1: Kraftfahrzeuge müssen 2 voneinander unabhängige Bremsanlagen haben...
bei meinem Buggy handelt es sich doch um ein Kraftrad, braucht also keine Bremse
Wenn die Feststellbremse jedoch funktionieren muss weil sie eingebaut ist. Bau ich die halt aus, fahr zum Tüv und bau sie anschließend wieder ein, um mein Buggy auch in Zukunft gegen unabsichtliches Wegrollen zu sichern. Ich werde mein Prüfer mal Fragen, ob ich mit die Arbeit sparen darf.
Die Verbandstasche für Krafträder, sowie das Warndreieck werde ich vorsichthalber mal mitnehmen. Ist bezahlt und vorhanden, kann ich machen. Ich schau auch nicht nach ob ich das sogar muss.
Verbessert mich bitte wenn etwas falsch ist.
Lieben Gruß und Danke für alle Antworten, die mir Mut machen diese Woche noch Beschwerde einzureichen.
........datt Mäuschen
P. S. Gesetz: "...andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein." ...hehehe, ich fahr mit zwei Nebelschlußleuchten hin, mal sehn was passiert...
- Hans-Martin
- Power-User
- Beiträge: 606
- Registriert: 28. Apr 2006 13:34
- Buggy: NeSS mit Eigenbauwohnwagen, davor Adly und Saiting
- Wohnort: Brühl (Rheinland)
Wenn Du Warndreieck und Verbandskasten mitnimmst, zähl auf jeden Fall vorher die Sicherheitsnadeln nach. Auch kann es nicht Schaden, das Leukoplast mal abzuwickeln und nachmessen, ob die vorgeschriebene Länge noch drauf ist.
Ansonsten: VIEL ERFOLG!!!
P.S. Hat das Ummelden inzwischen funktioniert?
Wenn nicht: Auch hierbei VIEL ERFOLG!!!
Ansonsten: VIEL ERFOLG!!!
P.S. Hat das Ummelden inzwischen funktioniert?
Wenn nicht: Auch hierbei VIEL ERFOLG!!!
Genialität und Wahnsinn liegen dicht beieinander. Um Haaresbreite wäre ich ein Genie!
Ummelden, nö... siehe anderes ThemaHans-Martin hat geschrieben:Wenn Du Warndreieck und Verbandskasten mitnimmst, zähl auf jeden Fall vorher die Sicherheitsnadeln nach. Auch kann es nicht Schaden, das Leukoplast mal abzuwickeln und nachmessen, ob die vorgeschriebene Länge noch drauf ist.
Ansonsten: VIEL ERFOLG!!!
P.S. Hat das Ummelden inzwischen funktioniert?
Wenn nicht: Auch hierbei VIEL ERFOLG!!!
ftopic2022-s15.html
Zuletzt geändert von Tupper Mäuschen am 20. Jun 2006 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Motorquäler
- Beiträge: 160
- Registriert: 29. Apr 2005 04:19
- Buggy: ein paar Adlys + ein RZR800S
Warum loggt mich dieses Forum bei längeren Romanen eigentlich immer aus? .......alles nochmal tippen, grummel!
Ich hab heut Beschwerde beim Tüff eingereicht, mit Erfolg.
lediglich nur die Feststellbremse ist Pflicht.
Es handelt sich um ein Leichtfahrzeug mit vier Rädern, daher Pflicht.
Der andere Prüfer hat einmal am Fahrzeug geruckelt und meinte das reicht. Wenn man an einem richtigen Auto mit der Hälfte des Gewichts ruckelt bewegt es sich sich genauso." meinte er.
Nebelrückleuchte, Rückfahrscheinwerfer, Warndreieck und Ersthilfekasten braucht er also nicht.
Für die Nachprüfung hab ich 3,20 Euro statt 11,50 Euro bezahlt, kam ich nicht drumrum.
Prost, jetzt wird gefeiert...... Karen :sauf:
Ich hab heut Beschwerde beim Tüff eingereicht, mit Erfolg.
lediglich nur die Feststellbremse ist Pflicht.
Es handelt sich um ein Leichtfahrzeug mit vier Rädern, daher Pflicht.
Der andere Prüfer hat einmal am Fahrzeug geruckelt und meinte das reicht. Wenn man an einem richtigen Auto mit der Hälfte des Gewichts ruckelt bewegt es sich sich genauso." meinte er.
Nebelrückleuchte, Rückfahrscheinwerfer, Warndreieck und Ersthilfekasten braucht er also nicht.
Für die Nachprüfung hab ich 3,20 Euro statt 11,50 Euro bezahlt, kam ich nicht drumrum.
Prost, jetzt wird gefeiert...... Karen :sauf:
- Pit
- Mod-Team
- Beiträge: 1481
- Registriert: 8. Apr 2005 15:05
- Buggy: 150er PGO mit 250er Yamaha-Motor
- Wohnort: Heinsberg
@ pit
die von mir aufgezählten §§ StVZO findest du bei http://www.verkehrsportal.de/ in original Länge. Am besten du schaust selber nach was für dein Buggy gilt.
Die Gesetze sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil es nach den EU-Richlinien, die jetzt gelten, alles anders sein kann. Viel hat sich in meinem Fall nicht geändert.
.... Karen
die von mir aufgezählten §§ StVZO findest du bei http://www.verkehrsportal.de/ in original Länge. Am besten du schaust selber nach was für dein Buggy gilt.
Die Gesetze sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil es nach den EU-Richlinien, die jetzt gelten, alles anders sein kann. Viel hat sich in meinem Fall nicht geändert.
.... Karen
Hallo und guten Abend zusammen,
weil auch ich ein TüV-Problem habe, bin ich hergegoogelt und nun auch Mitglied dieser Liste, die ich bisher gar nicht kannte :)
Sodenn, jedenfalls war ich heute zur TüV-Abnahme und habe die Plakette nicht bekommen. Aber nicht wegen technischer Mängel, sondern weil der (Dekra-)Prüfer meinte, das Fahrzeug entspräche nicht den gültigen Sicherheitsrichtlinien, da es nämlich keine Schutzbleche (Kotflügel) hat. Und ohne solche könne er das Fahrzeug nicht abnehmen weil zu gefährlich. Zwar habe ich ihm erklärt, daß das Fahrzeug genauso aus dem Laden gekommen ist, ich garantiert nichts abgebaut habe, die Karre in genau diesem Zustand bei Anmeldung (des Neufahrzeuges) vom Straßenverkehrsamt beäugt wurde und ich keinen serienmäßigen Adly 125 jemals mit Schutzblechen gesehen habe, war ihm aber egal. Er meinte sogar, da der Bug ja angemeldet ist und nen abgelaufenen TüV-Stempel drauf hat, ich könne die Bleche ja abgebaut haben. Und überhaupt ist das jawohl eine ziemlich klapprige Konstruktion. Hmmm...
Ergebnis ist jedenfalls: Plakette nicht erteilt, und AUK muß ja auch noch sein.
Hat jemand ähnliches erlebt? Oder einfach auf gut Glück zur anderen Prüforganisation fahren?
weil auch ich ein TüV-Problem habe, bin ich hergegoogelt und nun auch Mitglied dieser Liste, die ich bisher gar nicht kannte :)
Sodenn, jedenfalls war ich heute zur TüV-Abnahme und habe die Plakette nicht bekommen. Aber nicht wegen technischer Mängel, sondern weil der (Dekra-)Prüfer meinte, das Fahrzeug entspräche nicht den gültigen Sicherheitsrichtlinien, da es nämlich keine Schutzbleche (Kotflügel) hat. Und ohne solche könne er das Fahrzeug nicht abnehmen weil zu gefährlich. Zwar habe ich ihm erklärt, daß das Fahrzeug genauso aus dem Laden gekommen ist, ich garantiert nichts abgebaut habe, die Karre in genau diesem Zustand bei Anmeldung (des Neufahrzeuges) vom Straßenverkehrsamt beäugt wurde und ich keinen serienmäßigen Adly 125 jemals mit Schutzblechen gesehen habe, war ihm aber egal. Er meinte sogar, da der Bug ja angemeldet ist und nen abgelaufenen TüV-Stempel drauf hat, ich könne die Bleche ja abgebaut haben. Und überhaupt ist das jawohl eine ziemlich klapprige Konstruktion. Hmmm...
Ergebnis ist jedenfalls: Plakette nicht erteilt, und AUK muß ja auch noch sein.
Hat jemand ähnliches erlebt? Oder einfach auf gut Glück zur anderen Prüforganisation fahren?
- bartho
- Premium-Member
- Beiträge: 3240
- Registriert: 8. Jun 2007 19:53
- Buggy: Kinroad 650 AS
- Wohnort: Halle/Saale
- Kontaktdaten:
Passt jetzt eigentlich nicht hier rein-bin zwar kein Mod-aber mach doch für die Frage mal nen eigenen Fred auf.fry hat geschrieben:Erstmal, klasse Beitrag von agility
Hab nur noch eine Frage dazu: Wie ist das mit dem parken auf
gekennzeichneten Stellflächen für Leichtkraft bzw Motorrädern?
Mit dem Adly natürlich
so long
fry
Zu den Schutzblechen- ohne hast du sicher bei ner normalen Prüfung keine Chance.Mein Prüfer hat nir die Gesetzteslage mal erklärt- mindestens 60%ige Radabdeckung ist in D vorgeschrieben.Da hat also eigentlich jeder Buggy sein Problem mit (die Borussis habe glaub ich aber ne abweichende eintragung Im Fahrzeugschein).Muss dir wohl einen Suchen der nicht so genau ist.
Reden ist silber- Schrauben ist gold