da hier immer wieder das Thema Befahren von Wald- und Feldwegen auftaucht möchte ich hier mal eine kurze und hoffe für alle verständliche „Abhandlung „ zum Besten geben:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Befahren von Wald- und Feldwegen VERBOTEN ist !!!!
Erstens gibt es das Bundeswaldgesetz
§ 14 Betreten des Waldes
1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Wie hier geschrieben steht, werden die Einzelheiten von den Ländern geregelt !!
Somit hat jedes Bundesland sein eigenes
Landeswaldgesetz !!
Welches mit ganz kleinen Ausnahmen in allen Bundesländern Gültigkeit hat !!
§ 22 LWaldG Betreten, Reiten, Befahren
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(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,
Dieser Punkt ist auch mit einem Bußgeld bewährt !!!
§ 37 Bußgeldvorschriften
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(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
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4. entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Wald mit Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen oder Anhängern fährt oder diese abstellt
So nun kommt hier der Knackpunkt: Waldbesitzer ?!?!?!?
Ca. 70 % des deutschen Waldes gehören unserem Papa Staat. Teilweise werden Wälder verpachtet, aber das ändert nichts an den o.a. Regelungen.
Der Staat gibt aber keine Ausnahmen heraus!!!!!
Selbst die Berliner Polizei hat für jedes Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung, um den Berliner Forst zu befahren!!!!!!
Weiterhin gibt es noch viele andere Verordnungen der einzelnen Bundesländer, die ich jetzt nicht rausgesucht habe, sondern einfach nur einmal aufführen möchte :
Grundwasserschutz - Verordnungen( z.B. bei auslaufendem Öl ),
Waldbrandschutz ( z.B. heißer Auspuff),
Tierschutz ( z.B. geräuschvolle Auspuffanlagen )
usw.....
Anders sieht es aus bei den privaten Wäldern !!!!!!!
Ich nehme einmal das Beispiel : „ Peckfitz „ !!
Hier wurde vermutlich das gesamte Gelände erworben. Mit diversen Auflagen an den Besitzer, kann dieser hier Motorsportveranstaltungen durchführen.
Sicher gelten dann hier die o.a. Vorschriften nicht. Deshalb ist hier ja auch das Fahren erlaubt !!
Und zu guter Letzt noch ein kleiner Tip :
Die Bußgelder liegen so im Rahmen zwischen 20 – 80 Euro !!
Wobei hier meist das zuständige Forstamt federführend ist.
Wurde z.B. eine Waldbrandstufe ausgerufen , erhöht sich das Bußgeld erheblich und ist auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich hoffe ein wenig Klarheit uns Dunkel gebracht zu haben......
Fahrt immer schön vorsichtig und lasst euch nicht erwischen !!!!
Gruß
bibo