taktak hat geschrieben: ABE heißt doch: nur zulässig für die Fahrzeuge, für die die ABE gemacht wurde? Oder heißt das "allgemein für jedes Fahrzeug zulässig"? Bin mir da nicht ganz im Klaren.
Hallo taktak,
das ist nicht ganz so einfach.
Es gibt eine "
allgemeine ABE" und eine "
spezielle ABE".
Aber hier mal ein kleines Beispiel :
Ein Sportlenkrad aus dem Zubehörhandel für PKW hat eine "
allgemeine ABE ". Das heißt, es darf in allen PKW verbaut werden.
Nun benötigt man aber zum Einbau auch noch die Nabe.
Diese Nabe hat eine "
spezielle ABE", in der genau die Fahrzeugtypen aufgelistet sind, in denen die Nabe verbaut werden darf.
taktak hat geschrieben: Und was bedeutet "E-Zeichen"?
Das bedeutet, dass die Anlage eine ECE-Genehmigung hat.
Ist so wie die ABE zu handhaben.
Das EU-Recht sieht üblicherweise keine Pflicht zur Anbauabnahme vor.
Hauptsächlich erhalten Schalldämpferanlagen Zulassungen nach diesen Genehmigungen.
taktak hat geschrieben:
Wenn ich also z.B. nen Wileyco Sportauspuff mit ABE für ein 260er-Linhai-Quad kaufe, kann ich den nicht einfach ranbauen ("können" natürlich schon) aber ich müßte ihn dann extra beim Tüv eintragen lassen?
Krieg ich sowas zugelassen und was kostet mich das etwa?

Also wenn die Anlage eine ABE speziell für das Quad hat, dann kannst du sie
nicht einfach an den Buggy schrauben.
Aber ich würde einfach mal den TÜV fragen, was der dazu sagt, ob er sie dir einträgt.
Genau das Gleiche gilt für die Kosten.
Hier noch einmal eine Einzelaufstellung :
ftopic4684.html
Gruß
bibo
( hier noch was, aber nicht weitersagen :
Es gibt fast nichts, was nicht eingetragen oder abgenommen werden kann.
Da Sachverständige in ihrer Entscheidung unabhängig und frei sind, bedarf es lediglich eines liberalen Prüfers, einiger Überredungskunst und des nötigen Kleingeldes um die exotischsten Eintragungen in Fahrzeugscheine vorzunehmen. )