da sich hier immer wieder die Frage stellt :
Darf ich mit meinem Buggy in die Umweltzone Fahren ? Bekomme ich eine Plakette ??
schreibe ich hier einmal eine kleine Abhandlung mit vielen Links zu den Quellen, wo jeder dann noch einmal komplett nachlesen kann !!
Ja, der Buggy darf ohne Plakette in die Umweltzone fahren !!!! ( Soviel schon einmal vorweg !!! )
Nun zu den einzelnen " Verordnungen " :
Quelle : >>>>> BImSchV ( Bundesimmissionsschutz Verordnung) <<<<<
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
.....
(2) 1Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen im Einzelnen ergibt sich aus Anhang 2.
Quelle : >>>>> BImSchV <<<<<
Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen
(1) Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor der Klassen M und N werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 wie folgt zugeordnet:
.............
So nun stellt sich die Frage, welche Fahrzeuge sind in den Klassen M und N aufgeführt ??
Das steht hier :
Quelle: >>>>> Kraftfahrtbundesamt - Seite 4 <<<<< ( .pdf )
Personenkraftwagen (M1):
(gemäß Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. 2001/116/EG)
Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Gemäß dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1-Fahrzeuge in Personenkraftwagen und
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen (M1)
- Limousine
- Schräghecklimousine
- Kombilimousine
- Coupe
- Cabrio-Limousine
- Mehrzweckfahrzeug
- Sonstige (Schwimmwagen, Amphibienfahrzeug, zulassungspflichtiger Krankenfahrstuhl
und Motorschlitten)
Zu der Klasse N zählen die Nutzfahrzeuge ( LKW usw. ) . ( Das sollte uns nicht weiter interessieren !! )
Da unsere Fahrzeuge aber in die Klasse L7e fallen, gehören sie zu der Klasse der Motorräder :
Quelle: >>>>> Kraftfahrtbundesamt - Seite 4 <<<<< ( .pdf )
Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen
• Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig)
- 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e)
- 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
- 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
Und jetzt noch ein Hinweis für unsere Mitglieder, die ihr Fahrzeug als " Ackerschlepper / Zugmaschine" zugelassen haben.
Dies fallen in die Gruppe T :
Quelle: >>>>> Kraftfahrtbundesamt - Seite 5 <<<<< ( .pdf )
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine auf Rädern (T):
(gemäß Richtlinie 74/150/EWG i. d. F. 2003/37/EG bzw. gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge
- DIN 70 010)
Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben
von auswechselbaren Geräten bestimmt ist. Dazu gehören T-Fahrzeuge sowie Ackerschlepper.
Alle diese Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und benötigen KEINE Plakette !!!!!
Und auch hier der Gesetzestext :
Quelle : >>>>> BImSchV <<<<<
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (zu § 2 Abs. 3)
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
........
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
.......
Für alle hier noch ein Hinweis : Wermit einem anderen Fahrzeug ohne Plakette in die Umwektzone fährt, bezahlt : 40 Euro und bekommt 1 Punkt in Flensburg !!!
Quelle : >>>> Berlin.de <<<<
Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 € Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Und wer jetzt noch mehr Infos haben möchte ( egal wo er wohnt ) hier noch die Internetseite des Bundesumweltamtes :
>>>> Umweltzonen in Deutschland <<<<<
Ich hoffe, ein wenig Klarheit in die ganze Sache gebracht zu haben !!
Gruß
bibo