Naja, E-Prüfzeichen muss ja sein.Jägermeister hat geschrieben:
Die Rückleuchten sind ok und sogar mit E-Prüfzeichen
Kein "E" = Kein TÜV
Wilkommen in D
lg Manu
Naja, E-Prüfzeichen muss ja sein.Jägermeister hat geschrieben:
Die Rückleuchten sind ok und sogar mit E-Prüfzeichen
Hi Manu,totes-fleisch hat geschrieben::
Bei Fahrzeugen mit der Erstzulassung vor 1991 ist die Nebelschlussleuchte ja keine Pflicht.
Der Anhänger ist ja nun von Bj.79.
Wie is das aber nun wenn der ehemalige Faltcaravan abgemeldet, umgebaut und dann als offener Kasten wieder zugelassen werden soll? Muss er dann den Aktuellen Bestimmungen entsprechen? Also mit Nebelschlussleuchte?
lg Manu
Ohne mal nachzumessen hat sich nun die "30x30" in mein Hirn eingebrannt.An den 4 Ecken steht bei mir ein Quadratrohr, 30x30, glaube ich, ca. 300 mm senkrecht nach oben. (Bei Dir auch, oder ?)
In die Öffnungen der Quadratrohre kommen bei mir Kunststoffverbinder:
totes-fleisch hat geschrieben: Und zum Thema Stützrad:
Dat hat "schrauber" nich ganz recht gehabt.
ABER:
Jeder Anhänger brauch allerdings eine STÜTZVORRICHTUNG die beim absetzen verhindert das die Kupplung oder die Bremse auf dem Boden liegt.
Also zum Beispiel ein bügel wie aufdem Bild reicht vollkommen aus:
Hatte mir das auch so überlegt und heute mal eine ecke nur so zusammengesteckt. Sieht abba komisch aus wenn das Rohr was von unten kommt dicker is als alle anderen.Just4Fun hat geschrieben:Hallo Manu,
alles halb so schlimm
So, wie Du es unten gemacht hast, geht doch auch oben.
Steck´doch einfach oben, in das größere Rohr, ein 30x30 inkl. Kunstoffverbinder rein und dann alles miteinander bohren und verschrauben.
Gruß
Olaf